Auf der Grundlage von § 9 der Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in Ihrer Sitzung vom 21. Mai 2012 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen

1. Finanzierung des Vereins

Die Mitgliedschaft im Verein ist beitragspflichtig. Der Verein finanziert seine Aktivitäten aus Mitgliedsbeiträgen, Entgelten für Leistungen und Umlagen für besondere Maßnahmen oder Aktivitäten einzelner Mitglieder sowie sonstigen Zuwendungen nach Maßgabe der Satzung.

2. Allgemeiner Vereinsbeitrag

Für ordentliche Mitglieder (Privatpersonen) beträgt der Beitrag 60,00 €. Für ordentliche Mitglieder (Firmen, Vereine, Institutionen) beträgt der Beitrag 120,00 €

3. Abzugsfähigkeit des Betrages

Der Vereinsbeitrag ist steuerlich abzugsfähig. Die zugestellte Beitragsechnung gilt als Beleg beim Finanzamt.

4. Freiwillige höhere Beiträge

Freiwillig gezahlte höhere Beiträge oder Sachzuwendungen von ordentlichen und fördernden Mitgliedern sind stets willkommen.

5. Sonderumlagen

Bei besonderen Aktivitäten des Vereins, kann die Mitgliederversammlung Sonderumlagen beschließen, um die Finanzierung der anfallenden Kosten für den Vereinsbetrieb sicherzustellen

6. Spenden

Mitglieder können dem Verein Spenden zu kommen lassen. Die Gemeinnützigkeit des Vereins ermöglicht dafür die Ausstellungen einer Spendenquittung.

7. Zahlungsmodalitäten

Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag uns wird spätestens zum 31.03. eines Jahres per Lastschrift eingezogen.

Die Mitglieder verpflichten sich dem Verein hierzu eine Lastschriftgenehmigung zu erteilen. Sollte die Bank die Lastschrift nicht einlösen, wir der geschuldete Beitrag plus eines Aufschlages von 5,00 € zum 15. des folgenden Monats eingezogen. Gleiches gilt für Sonderumlagen, wobei hier der jeweilige Zeitpunkt der Lastschrift beim Beschluss der Umlage festgelegt wird. Die Beiträge sind nach Beitragsrechnungsstellung sofort fällig. Beitragsrückstände in Höhe von mindestens zwei Jahresbeiträgen können Grund für einen Ausschluss aus dem Verein sein. Die Verpflichtung zur Zahlung des vollen Jahresbeitrages bleibt auch nach Aufgabe der Mitgliedschaft durch Austritt oder durch Ausschluss für den Zeitraum der Mitgliedschaft bestehen.

8. Stimmrechtsverlust

Sollte ein Mitglied trotz Mahnung mit einem Jahresbeitrag in Rückstand sein, erlischt sein Antrags- und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung

9. Rechnungsstellung

Über die Beiträge erstellt der Verein zu Beginn des Geschäftsjahres eine Jahresrechnung für jedes Mitglied. Für Sonderumalgen werden gesonderte Rechnungen erstellt. Veränderungen der persönlichen Angaben sind kurzfristig dem Vorstand mitzuteilen.

10. Gültigkeitsdauer

Diese Beitragsordnung behält ihre Gültigkeit, bis auf der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder eine neue Beitragsordnung beschließt.

Neuss, den 21. Mai 2012